Email
blockHeaderEditIcon
stb@r-iseli.de
Tel
blockHeaderEditIcon
Tel. +49 831 5239430
Öffnungszeiten
blockHeaderEditIcon
Mo-Do 9.00-12.00 14.00-16.00 Fr 9.00-13.00
Meta Navigation
blockHeaderEditIcon
Logo
blockHeaderEditIcon
Menu
blockHeaderEditIcon
box-info
blockHeaderEditIcon

E-Rechnung 2025 Info Webinar

 

 

Für die Steuererklärung 2023 erwarten wir Ihre Unterlagen spätestens bis 31.03.2025

damit wir die Frist 02.06.2025 einhalten können. 

 

WICHTIG:

Die Fertigstellung der Steuererklärungen ist unabhängig von der Übermittlung
an das Finanzamt. D.h. wenn sich eine Steuernachzahlung ergeben sollte, kann
der Übermittlungszeitpunkt in der Regel auch noch nach hinten geschoben
werden. Für Sie ergäbe sich dadurch der Vorteil zu wissen, was auf Sie
zukommt, so dass Sie besser planen können. Oftmals finden es Mandanten
im Falle einer Nachzahlung auch vorteilhaft, wenn die Steuerberaterrechnung
und die Nachzahlung nicht gleichzeitig auf sie zukommen.
Wenn sich dagegen eine Steuererstattung ergibt, werden wir natürlich gleich
nach der Erstellung übermitteln. Sie erhalten dann Ihr Geld schneller vom
Finanzamt zurück.


Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und bedanken uns für die pünktliche
Zusendung!

 

 

 

GWL Flyer
blockHeaderEditIcon

Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar des innovativen und hochwertigen Strategiebuches: Gesundheitswirksame Leistungen (GWL).

 

Bisherige ungünstige Situation:
Bei 100 € Gehaltserhöhung kommen in der Regel nur ca. 40 € auf dem Konto des Mitarbeiters an. Grund: Hohe Steuer- und Sozialversicherungslast.

Das ist für viele Unternehmer und Selbständige zu Recht unbefriedigend.

 

Die optimale Lösung:

Das Präventionsmodell mit Gesundheitswirksamen Leistungen (GWL)

Zur Bestellung einfach eine E-Mail an stb@r-iseli.de mit folgendem Inhalt senden oder den Button klicken (nur bei installierten E-Mail Programm).

Hallo,
Hiermit bestelle ich 1 GWL Flyer für 24,90 € inklusive Versand an folgende Rechnungsadresse: 
Mein Name
Musterstraße 1
12345 Muster Ort

 

Bild GWL
blockHeaderEditIcon
middle
blockHeaderEditIcon

Einkommenssteuercheckliste

Einfach auf das Bild klicken und die PDF Datei runterladen oder ausdrucken

 

 

 

Calls
blockHeaderEditIcon
 

Calls von Roland Iseli

Sponsern von Arbeitgebern.mp3

 

FAQ.mp3

 

Call LP Möglichkeiten Hartz IV.mp3

 

Call Gründungszuschuss.mp3

 

Archiv

Call UST Update.mp3

Podcast
blockHeaderEditIcon
FAQ
blockHeaderEditIcon

FAQ

Nachfolgend finden Sie Fragen, die häufig von unseren Mandanten an uns gestellt werden, sowie unsere aktualisierten Antworten. 

Ihr Vorteil durch die Nutzung der FAQ Liste ist nicht nur, dass Sie zeitlich unabhängig von den Sprechzeiten in der Kanzlei sind, sondern vor Allem, dass Ihre Fragen bereits schriftlich beantwortet sind. Tritt bei Ihnen eine Frage auf, haben Sie direkten Zugriff auf die Antwort und müssen nicht warten. Unser Tipp: Drucken Sie am besten die Liste aus und legen Sie diese in Ihren Steuerordner. So können Sie jederzeit bei Bedarf auf die Antworten zugreifen. 

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

+Post: Muss ich meine Original-Steuerunterlagen per Post in die Kanzlei schicken?

Gute Frage! Nein, müssen Sie nicht. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit,
Ihre Unterlagen elektronisch zu übermitteln als Scan oder per Foto von Ihrem
Smartphone. Bitte achten Sie auf gute Lichtverhältnisse und Lesbarkeit und senden
Sie sie dann per Mail an stb@r-iseli.de.


Gerne können Sie sich die Mühe des Einscannens sparen und uns einfach – oder
easily -– die Originale in die Kanzlei senden. Wir machen die für das Finanzamt
nötigen Kopien und Sie erhalten nach Bearbeitung Ihre Originale umgehend zurück.
Wir bevorzugen die Zusendung Ihrer Unterlagen per Post, weil sie effizienter zum
Bearbeiten ist und Ihnen damit Kosten spart.


Bitte senden Sie Ihre Unterlagen nicht als Päckchen, sondern als Paket. Nur beim
Paketnachweis kann die Sendung zurückverfolgt werden.


Alternativ könnten Sie uns auch Ihre Unterlagen per Einschreiben schicken. Nach
unserer Erfahrung sind die Zusatzkosten für das Einschreiben allerdings nicht nötig,
weil die Unterlagen bisher immer angekommen sind.


Wenn Sie möchten, senden Sie Ihre Unterlagen per Paket an die folgende
Adresse:
steuer BERATER
Dipl.-Kfm. Roland Iseli
Lohgässele 1
87435 Kempten


Sie brauchen sich über den Paketversand keine Sorgen zu machen; denn sollte Ihre
Sendung ausnahmsweise unterwegs doch verloren gehen, dann können wir Ihnen
trotzdem eine gute Lösung anbieten.


Wir bieten Ihnen zudem auch eine digitale Erfassungsmöglichkeit Ihrer
Buchhaltungsbelege an. Dazu haben wir eine Excel-Importtabelle für Sie entwickelt,
die Sie hier im internen Bereich unter der Rubrik „Belegerfassung“ ebenfalls
kostenlos downloaden können. Um die Tabellen optimal nutzen zu können und
Ihnen Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin. Damit Sie
sich eventuell nicht unnötig Mühe machen und Zeit vergeuden, wenn diese dann
vielleicht doch nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen sollte, macht ein
Beratungsgespräch Sinn. Diese Informationen erhalten Sie auch in den
Steuerseminaren.

+Muss ich meine Life Plus Tätigkeit beim Finanzamt anmelden?

1. Sie müssen beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden. 2. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mus per Elster an das Finanzamt übermittelt werden. Da das Ausfüllen problematisch sein kann, Können wir das gerne für Sie übernehmen.


Haben Sie noch keine Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt gemacht,
lesen Sie auch diese Frage: “Muss ich eine Steuererklärung für meine Life PlusTätigkeit
abgeben (für das Jahr ____)? Muss ich die Life Plus-Einnahmen
versteuern?

Achtung: Sie sind bereits Gewerbetreibender. Dann sollten Sie
besser einen Beratungstermin vereinbaren, bevor Sie die
Gewerbeanmeldung erstellen!

+Welche Rechtsform wähle ich bzw. habe ich gewählt?

Wenn die Pin-Nummer auf eine Person lautet, ist ein Einzelunternehmen
anzumelden. Lautet die Pin-Nummer auf zwei Personen, ist eine GbR (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts) anzumelden.


Hinweis: Ist ein Partner als „silent partner“ registriert, liegt trotzdem steuerlich ein
Einzelunternehmen vor.


Achtung: Sollte es nicht so wie dargestellt angemeldet worden sein, melden Sie sich
bitte mit einem Termin bei uns damit Sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf
nehmen müssen. Oder wenn Sie das Steuerseminar von uns besucht haben, wissen
Sie auch, dass hier viel strategisch zu bedenken sein kann.

+Kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen?

Ja, selbstverständlich, aber wir empfehlen dies nicht. Wenn Sie auf dem
Steuerseminar von uns waren kennen Sie bereits die vielen Gründe. In der Regel
sparen Sie viel Geld, wenn Sie die Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen.


Wenn Sie wünschen, füllen wir den Fragebogen für Sie aus. Die Kosten hierfür
betragen 120 € + USt und 150€ + USt bei einer GbR. Wir benötigen dann von Ihnen die bisherigen erzielten
Provisionen. Seit wann sind Sie dabei? 

+Muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst anfordern?

Sie müssen nichts veranlassen und den Fragebogen auch nicht anfordern. Nach der
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird Ihnen automatisch der Fragebogen zur
steuerlichen Erfassen vom Finanzamt zugeschickt.


Mit Networkmarketing üben Sie ein Gewerbe aus! Sie sind kein Freiberufler!
Wenn Sie zusätzlich zu Life Plus freiberuflich tätig sind, zum Beispiel als Arzt,
Architekt, Heilpraktiker, Hebamme oder Physiotherapeut etc., sollten Sie uns zur
Vermeidung von Nachteilen kontaktieren.


Diese Frage könnte auch für Sie interessant sein: “Kann ich den Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen?”

+Wenn ich bereits Gewerbetreibender bin und nun zusätzlich Life Plus mache, was muss ich dann tun?

Das ist eine sehr gute und sehr wichtige Frage, die, wenn sie richtig – und noch
besser optimal – beantwortet wird, Ihnen enorme Nachteile erspart.


Da Ihre Situation sich grundlegend von der eines anderen Mandanten unterscheidet,
muss dies auch individuell betrachtet werden.


Wir raten Ihnen daher, unbedingt mit unserer Kanzlei vor der Anmeldung Kontakt
aufzunehmen, um die Nachteile zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.


Schildern Sie dabei Ihre Situation stichwortartig als Mail und wir melden uns, um
einen Telefontermin mit Ihnen zu vereinbaren.

+Wenn ich bereits Freiberufler bin und nun zusätzlich Life Plus mache, was muss ich dann tun?

Das ist eine sehr gute und sehr wichtige Frage, die, wenn sie richtig bzw. optimal
beantwortet wird, Ihnen Nachteile vermeiden hilft.


Da Ihre Situation sich grundlegend ich von der eines anderen Mandanten
unterscheidet, muss dies auch individuell betrachtet werden.


Wir raten Ihnen daher unbedingt mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen, um die
Vorteile optimal zu nutzen und Nachteile zu verhindern.


Schildern Sie dabei Ihre Situation stichwortartig als Mail und wir melden uns, um
einen Telefontermin mit Ihnen zu vereinbaren.


Im Unterschied zum Gewerbetreibenden sind bei Heilberuflern neuerdings
neue rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

+Welche Frist gilt für die Abgabe der Steuererklärung?

Wer nicht steuerlich beraten ist, muss die Steuererklärung 2022 bis zum
2.10.2023 abgeben. Wenn Sie uns beauftragen, gilt die Frist allgemein bis zum 31.7.2024


Für einen optimalen Ablauf schicken Sie uns Ihre Unterlagen am besten bis Ende
August zu.


      • Dann können wir die Erklärung rechtzeitig vorbereiten und Sie kommen früher
         in den Genuss Ihrer Steuervorteile.
      • Sie wissen nun, woran Sie sind und können dieses Wissen in Ihre
         Liquiditätsplanung strategisch einfließen lassen.
      • Anschließend wählen Sie einen für sich optimalen Abgabezeitpunkt beim
         Finanzamt.

Dabei beraten wir Sie gern.


Hinweis:
Je später die Steuererklärung beim Finanzamt nach Fristende eingereicht wird, desto
höher besteht das Risiko, dass Sie zusätzlich zur Steuer ein Verspätungszuschlag
für die verspätete Abgabe unnötigerweise zahlen müssen. Wir können wegen der
immer wieder am Jahresende auftretenden Engpasssituation nur in der Reihenfolge
des Posteinganges die Fälle bearbeiten. Daher die dringende Bitte an Sie, damit Sie
keine Nachteile erleiden. Bitte schicken Sie uns die Unterlagen rechtzeitig.


Ist bei Ihnen die Frist bereits abgelaufen? Wir setzen uns mit Ihrem Finanzamt in
Verbindung und erhalten in der Regel Fristverlängerung mit weiterem Aufschub. Bitte
beachten Sie auch hier, die Kulanzregelungen des Finanzamts wurden in den letzten
Jahren strenger.


Tipp: Wenn Sie seit mehreren Jahren stets zu spät abgegeben haben, sollten Sie
dies in Ihrem Interesse zukünftig ändern.


Nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf und schildern uns Ihre Situation
stichwortartig. Wir melden uns dann umgehend, um einen Telefontermin mit Ihnen zu
vereinbaren.

+Wann muss ich die Unterlagen in die Kanzlei schicken?

Viele unserer Neumandanten erhalten eine Steuerrückerstattung auf ihr Konto
überwiesen. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten in der Regel eine frühzeitige
Abgabe beim Finanzamt, damit die Steuererstattung ihnen schneller zu Gute kommt.
Rechnen Sie mit einer Steuernachzahlung?


Für den Fall, dass Sie eine Nachzahlung leisten werden, ist es hilfreich das Ergebnis
Ihrer Steuererklärung zu erfahren. So erleben Sie keine „bösen“ Überraschungen
über das Ausmaß. Durch Nachzahlungen ergeben sich meist auch Vorauszahlungen.
Wenn dies dann durch Hinauszögern geballt kommt, kommt es vielleicht zu
finanziellen Engpässen, die vermeidbar sind.


Unser Tipp für Sie: Für Ihre Liquiditätsplanung wissen Sie bei rechtzeitiger Erstellung
– nicht Abgabe an das Finanzamt - genau, wann und wie viel auf Sie zukommen
wird. So können Sie dieses Wissen in Ihre unternehmerischen Entscheidungen
strategisch mit einfließen lassen.


Ihr Vorteil: Wir planen dann gemeinsam den optimalen Abgabezeitpunkt beim
Finanzamt.


Andere Mandanten fragten auch: “Welche Frist gilt für die Abgabe der
Steuererklärung?

+

 


Wenn die Frist abgelaufen ist, können wir in der Regel – leider aber nicht mehr wie
früher immer - eine weitere Fristverlängerung für unsere Mandanten erhalten. Das
Finanzamt ist durchschnittlich schärfer geworden. Wir empfehlen daher sich nicht
darauf zu verlassen, wenn im Vorjahr eine Verlängerung geklappt hat, dass es auch
für dieses Jahr so sein wird.


In der Regel kommt bei Nichteinhaltung der Frist eine Mahnung mit Fristsetzung.
Wenn wir diese Frist dann einhalten, ergeben sich selten Konsequenzen.


Bitte beachten Sie: Zum Jahresende stauen sich in der Kanzlei – die teils sehr knapp
– eingereichten Steuerunterlagen (wie jedes Jahr ;-). Dann arbeiten alle unsere
Mitarbeiter mit Hochdruck in der Reihenfolge des Posteingangs die
Steuererklärungen ab. Wartezeiten entstehen unvermeidlich – leider. Sie können die
Wartezeiten für sich vermeiden, wenn Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig zusenden.


Tipp: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Unterlagen frühzeitig im Jahr an uns zu
senden, dann umgehen Sie dieses Risiko!


Sind Sie bereits jetzt schon “zu spät” dran?


Hat das Finanzamt bereits Zwangsgeldmaßnahmeneingeleitet?


Handlungsempfehlung: Senden Sie uns so schnell wie möglich Ihre Unterlagen mit
den Androhungen des Finanzamtes. Wir bemühen uns Nebenleistungen in
Absprache mit dem Finanzamt zu reduzieren und weitere zusätzliche zu vermeiden.
Da in der Regel leider viele Mandanten gleichzeitig uns die Unterlagen zu spät
zuschicken, können wir nur nach der Reihenfolge des Posteingangs Ihren Fall
bearbeiten.


Tipp: Wenn Sie seit mehreren Jahren stets zu spät abgegeben haben, sollten Sie
dies in Ihrem Interesse zukünftig ändern.


Andere Mandanten fragten auch: “Welche Frist gilt für die Abgabe der
Steuererklärung?


/Steuerberatung-Roland-Iseli/Kontakt.html

+Muss ich eine Steuererklärung für meine Life Plus-Tätigkeit abgeben? Muss ich die Life Plus-Einnahmen versteuern?

Wenn Sie für Life Plus ein Gewerbe angemeldet haben: klares JA!


Sollten Sie das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, dann siehe “Wann melde ich
das Gewerbe an? Bei welcher Höhe des Schecks?” und “Was soll ich in meiner
Situation jetzt tun? -> Gewerbe anmelden oder nicht?

+Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich meine Life Plus Tätigkeit beim Finanzamt nicht angebe?

Sie verschenken als Neueinsteiger bei Life Plus in der Regel viel Geld, wenn Sie
nicht anmelden und in der Regel steuerpflichtig sind. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit
übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und dies wird steuerlich nur mit einer
Gewerbeanmeldung berücksichtigt.


Die Praxiserfahrung zeigt zudem, wer ein Unternehmen anmeldet, tut auch was. Wer
es nicht anmeldet ist auch nicht „Unternehmer“, sondern sogar „Unterlasser“.


Außerdem vermeiden Sie weitere nachfolgende Risiken durch eine Anmeldung.


Sollte es durch eine wiederholte Betriebsprüfung der Firma Life Plus zu sogenannten
Kontrollmitteilungen kommen, kann gegebenenfalls eine nachträgliche “erzwungene”
Einreichung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen und Gewinnermittlungen
veranlasst werden – sogar noch 5 Jahre später. Das Finanzamt wird, in diesem Fall,
wegen grobem Verschulden durch Nichtanmeldung Ihren Verlust dann aber nicht
berücksichtigen und Ihnen keine Steuererstattung auszahlen. Dennoch läge der
Aufwand der nachträglichen Einreichung ganz bei Ihnen. Dann hieße für Sie: “Außer
Spesen nichts gewesen!” Dies sollten Sie vermeiden.


Deshalb unser Tipp an Sie: Melden Sie das Gewerbe von Anfang an an und vor allen
Dingen heben Sie Ihre Unterlagen und Belege immer auf. Mit den relevanten
Unterlagen konnten wir bei einem Versäumnis der Anmeldung unseren Mandanten
sehr oft helfen oder wenigstens den Schaden minimieren.


Weitere Risiken bei Nichtanmeldung bestehen im Falle einer Prüfung bei der Upline
und Downline.


Unser Tipp: Eine rechtzeitige Anmeldung vermindert nicht nur die Risiken enorm,
sondern ermöglicht Ihnen auch durchschnittlich angenehm hohe Erstattungen, die
wirtschaftlich betrachtet oft viel höher sind, wie die durchschnittlichen Produktkosten
von Life Plus selbst, die Sie beziehen.


Last but not least stellt eine nicht rechtzeitige Gewerbeanmeldung eine
Ordnungswidrigkeit dar – wenn sie entdeckt wird.


Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Wozu soll ich die Risiken eingehen, wenn der Nutzen
größer als der Aufwand ist?


Siehe auch Frage: “Muss ich eine Steuererklärung für meine Life Plus-Tätigkeit
abgeben? Muss ich die Life Plus-Einnahmen versteuern?”


Wenn das Gewerbe noch nicht angemeldet ist, dann siehe Frage “Wann melde ich
das Gewerbe an? Bei welcher Höhe des Schecks?” und Frage “Was soll ich in
meiner Situation jetzt tun? -> Gewerbe anmelden oder nicht?

+Wenn ich monatliche Provisionen erhalte, muss ich dann monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Dieser Aufwand ist nicht nötig! Es besteht für Sie die Möglichkeit, trotzdem den
Vorsteuerabzug zu erhalten.


Kontaktieren Sie uns, um Nachteile zu vermeiden. Wir melden uns umgehend, um
einen Telefontermin mit Ihnen zu vereinbaren. Ausführliche Informationen zu diesem
Thema erhalten Sie auf dem Steuerseminar kostenlos.

+Was mache ich, wenn ich feststellen muss, dass ich bisher falsch beraten wurde und zu viel versteuert habe?

Melden Sie sich am besten so rasch wie möglich bei uns. Vielen unserer Mandanten
konnten wir aus scheinbar ausweglosen Situationen helfen – dies sogar rückwirkend.
So konnten diese nachträglich die ihnen zustehenden Steuererstattungen erhalten.


Wir benötigen dann von Ihnen die Kopien der bisherigen eingereichten Erklärungen,
um Ihnen aufzuzeigen, was Sie künftig verbessern können. Kontaktieren Sie uns, um
Nachteile zu vermeiden. Es ist sinnvoll, wenn wir im Vorfeld die eingereichten
Steuererklärungen als Kopie zur Verfügung gestellt bekommen. Wir melden uns bei
Ihnen schnellstmöglich mit einem Telefontermin und können dann bereits konkretere
Tipps geben.

+Kann ich meine aktuell monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen auf vierteljährlich oder sogar jährlich umstellen?

Bei optimaler Beratung wäre die monatliche Abgabe gar nicht nötig gewesen!
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, was wir optimaler Weise in dieser Situation für
Sie tun können. 

+Muss ich für Life Plus eine monatliche Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben?

Niemals. Gegebenenfalls sind Sie verpflichtet, eine vierteljährliche oder jährliche
Zusammenfassende Meldung abzugeben.


Die vierteljährliche Einreichung einer Zusammenfassende Meldung ist nur
vorgeschrieben, wenn Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.


Unser Service: Wir helfen Ihnen dabei, die Voranmeldungen zu vermeiden und
trotzdem die Vorteile des Vorsteuerabzuges zu sichern und nur eine jährliche
Zusammenfassende Meldung zu erstellen.


Wir vermeiden für Sie den nicht notwendigen bürokratischen Aufwand und
schützen so Ihr Budget.


Diese Frage könnte auch Sie interessieren: “Kann ich meine aktuell monatlichen
Umsatzsteuervoranmeldungen auf vierteljährlich oder sogar jährlich umstellen?

+Machen Sie die private Steuererklärung auch?

Ja selbstverständlich, sogar sehr gerne. Wir erstellen selbstverständlich auch die
weiteren Erklärungen für Sie. Der Vorteil für Sie wäre, dass dann alles in einer Hand
wäre. Schicken Sie einfach die Unterlagen für Life Plus und die privaten
Einkommensteuerunterlagen (z. B. Versicherungen, Spenden,
Lohnsteuerbescheinigung, usw.) gemeinsam zur Steuerkanzlei Roland Iseli.


Dazu sehen Sie sich sicherlich gern die folgende Frage an: Post: Muss ich meine
Original-Steuerunterlagen per Post in die Kanzlei schicken?

+Ich möchte die restlichen Steuererklärungen selbst erstellen. Können Sie daher nur die für Life Plus notwendigen Erklärungen erstellen?

Ja – das können wir machen.
Allerdings ist es für Sie finanziell häufig vorteilhafter, wenn Sie sämtliche Erklärungen
von uns machen lassen. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass es oft günstiger für den
Mandant gewesen wäre, den privaten Teil nicht selbst zu machen. Dies sollten Sie in
Ihrem Fall für sich prüfen.


Hinweis: Wenn Sie die Erklärung selbst übermitteln, fehlt die Mitwirkung des
Steuerberaters und das Finanzamt schickt in der Regel mehr Rückfragen, als wenn
die Erklärung professionell von einer Steuerkanzlei komplett erstellt bzw. übermittelt
wird.


Tipp: Auf Wunsch prüfen wir Ihre selbst erstellten Erklärungen und ergänzen diese
gegebenenfalls.


Bitte bedenken Sie des Weiteren, dass Sie Ihre Einkommensteuer-Erklärung wegen
der gewerblichen Einkünfte elektronisch übermitteln müssen.


Service: Wir prüfen gerne Ihre Unterlagen und geben Ihnen anschließend eine
Empfehlung.


Auf dem Steuerseminar erfahren Sie anhand von vielen Beispielen auch die
finanziellen Risiken, die Sie eingehen, wenn Sie die Steuererklärung selbst erstellen.

+Ich möchte, dass Sie die Life Plus Steuererklärungen für mich erstellen und mein Steuerberater macht wie gehabt den Rest. Geht dies?

Ja.
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass es oft günstiger für den Mandant gewesen wäre,
sämtliche Erklärungen aus einer Hand machen zu lassen. Dies sollten Sie in Ihrem
Fall für sich prüfen.


Service: Wir prüfen gerne Ihre Unterlagen und geben Ihnen anschließend eine
Empfehlung, was sich für Sie lohnt.


Dazu sehen Sie sich sicherlich gern die folgende Frage an: “Post: Muss ich meine
Original-Steuerunterlagen per Post in die Kanzlei schicken?”


In diesem Zusammenhang interessieren Sie vielleicht auch diese Fragen:


Darf mein derzeitiger Steuerberater bei Ihnen in der Kanzlei anrufen und Rat
suchen?


Kann ich einfach den Steuerberater wechseln und die Steuererklärung vom
Steuerbüro Iseli machen lassen?

+Wenn ich reiner Produktnutzer bin, muss ich dann steuerlich etwas beachten?

Sie müssen natürlich nichts beachten. Als reiner Produktnutzer (als “Endkunde”)
müssen Sie auch nichts anmelden und auch niemanden Rechenschaft ablegen!


Unser Tipp: Es kommt aufgrund der hohen Zufriedenheit mit den Produkten häufig
vor, dass Kunden die Produkte begeistert weiterempfehlen. Dann kann es für sie
lohnend sein, doch anzumelden. Auch hier beraten wir Sie gerne, wenn Sie in die
Phase kommen, die tolle Geschäftsmöglichkeit zu entdecken.


Daher unser Tipp an Sie: Sammeln Sie die Belege von Anfang an und bewahren Sie
diese auf. Vielleicht können Sie später damit noch Steuern sparen.


Dann interessiert Sie folgende Frage vielleicht auch: “Wann melde ich das Gewerbe
an? Bei welcher Höhe des Schecks?

+Was soll ich in meiner Situation jetzt tun? -> Gewerbe anmelden oder nicht?

Ist das Gewerbe noch nicht angemeldet, dann: ja, um die als Arbeitnehmer durch
den Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlte Lohnsteuer zurück erhalten zu können.
Diverse Ausgaben und Aufwendungen, für Telefon & Internet, zurückgelegte
Kilometer, Bücher und weitere Medien, Seminare etc. können steuerlich
berücksichtigt werden und somit Ihre oder Ihres Ehepartners bereits gezahlte
Lohnsteuer nachträglich vermindern.


Ergänzender Hinweise: Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, können Sie bei obigen
Ausgaben die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer zusätzlich vom Finanzamt
zurückerhalten.


Bitte beachten Sie: Nach Gewerbeordnung ist jede Tätigkeit zeitnah anzumelden.
Ausführliche Informationen unter der Frage: “Wann melde ich das Gewerbe an? Bei
welcher Höhe des Schecks?


Sollten Sie zum optimalen Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung Fragen haben,
empfehlen wir eine Kontaktaufnahme oder einen Besuch beim Steuerseminar.

+Ich habe vom so genannten Arbeitgebermodell gehört, was bedeutet das?

Dahinter verbirgt sich die patentierte Marke GWL für gesundheitswirksame
Leistungen.


Genau zu diesem genialen Thema können sie kostenlose Informationen im
Steuerseminar erhalten oder gerne einen Beratungstermin ausmachen.


Sie können auch gerne einen Flyer GWL für 20€+ USt pro Unternehmer bei uns
bestellen und im Anschluss entscheiden, ob Sie einen Vertiefungstermin benötigen.

+Darf mein derzeitiger Steuerberater bei Ihnen in der Kanzlei anrufen und Rat suchen?

Ja, grundsätzlich sind wir dafür offen. Die Erfahrung in der Praxis hat leider oft
gezeigt, dass ein Steuerberater ohne Kenntnis über Networkmarketing seinen
Mandanten zwar korrekt beraten hat, aber dabei nur selten optimal.


Dies liegt zum einen an der mangelnden Erfahrung mit dem Thema
Networkmarketing und zum anderen leider häufig auch an einer eher negativen
Einstellung gegenüber dem Life Plus Geschäft. So ist es leider nicht verwunderlich,
wenn durch den Vorberater nicht alle Möglichkeiten entdeckt und genutzt werden.


Hinzu kommt oftmals noch eine „weiße Kappenfarbe“.


Service: Wir haben im Networkmarketing die Erfahrung. Nutzen Sie die Vorteile und
lassen Sie uns diesen Part erstellen, und Ihr bisheriger Steuerberater erstellt den
Rest. So garantieren Sie ein optimales Gesamtergebnis für sich.


Vielleicht kennen Sie die Metapher vom Hausarzt und dem Kniechirurgen?

+Umsatzsteuer-Infektion: Verliere ich durch meine Life Plus Tätigkeit eine bestehende Umsatzsteuerbefreiung?

Bitte beachten Sie: Es besteht in diesem Bereich große Unsicherheit und es kursiert
oftmals Falschwissen: Eine Infektion bei der Umsatzsteuer besteht definitiv nicht,
auch wenn Sie bisher dazu gegenläufige Aussagen erhalten haben. Wir können
Ihnen dies garantieren.


Wir betreuen sehr viele Mandanten, die umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausüben und
die Life Plus parallel erfolgreich betreiben und haben auch in diesem Bereich viel
Erfahrung sammeln können.


Aktuell sind die Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes zu beachten. Hier bedarf
es rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten mit
umfangreichen steuerrechtlichen Kenntnissen bei Life Plus! 

+Darf die PIN auf mich lauten und die Provision auf das Konto meines Enkels fließen?

Ja! Achten Sie darauf, das Gewerbe muss trotzdem auf Sie angemeldet und von
Ihnen versteuert werden! Diese Mittelverwendung zur Unterstützung des Enkels
vermeidet eine Besteuerung nicht!


Tipp: Bevor Sie als Eltern Provisionen teuer versteuern, übertragen Sie lieber die PIN
auf Ihr volljährigen Nachwuchs, der die Provisionen bekommt und sie auch
versteuert, aber weil dieser vielleicht noch studiert sehr günstig versteuert oder
aufgrund seiner Freibeträge sogar gar keine Steuern bezahlen muss.


Unseren Mandanten empfehlen wir, nach Prüfung der individuellen Steuersituation,
einen für sie idealen Weg, um steuerlich alle Vorteile nutzen zu können.
Wie beim Schachspiel empfiehlt es sich Schritte im Voraus zu überlegen.

+Kann ich die Produkte, die ich verbrauche, steuerlich absetzen?

Wie Sie auch möglicherweise beim Steuerseminar erfuhren: Ja, aber… :-/


Denn nach der steuerlichen Rechtsgrundlage ist der Eigenkonsum streng genommen
immer und ausschließlich Privatsache. Das würde heißen, “Nein, die Produkte, die
Sie verbrauchen, müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.”


Dennoch: Für unsere Mandanten erreichen wir, sogar auch bei Betriebsprüfungen,
dass Kosten für die Produkte steuerlich berücksichtigt werden müssen.


Unsere Empfehlung: Wir raten davon ab, die Produkte bei Steuererklärung selber
geltend machen zu wollen oder jemand zu beauftragen, der keine Erfahrung mit Life
Plus hat. Nach unserer Erfahrung werden so unnötige zusätzliche Fragen vom
Finanzamt deutlich reduziert und meist sogar ganz vermieden.


Wir haben 15 Jahre Erfahrungen in diesem Bereich sammeln können. Sie können
gerne davon profitieren. Möchten Sie weitere Informationen, empfehlen wir Ihnen
dringend das Seminar zu besuchen.

+Kann ich die Produkte, die ich verteile, absetzen?

Ja, ganz klar. Wir verweisen auf das Steuerseminar. Hier erhalten Sie wertvolle
Tipps.


Fehlende Erfahrung beim Erstellen von Life Plus Steuererklärungen kann erhebliche
Nachteile verursachen!


Unsere Mandanten bekommen die maximal sinnvolle Höhe der Ausgaben für
Produkte, die sie verteilen, abgesetzt. Die maximal mögliche Höhe ermitteln wir bei
ihrer Steuererklärung individuell.


Wir empfehlen Ihnen besondere Vorsicht und Gründlichkeit bei der Geltendmachung
der Produkte bei der Steuererklärung!


Unsere Empfehlung: Wir raten davon ab, die Produkte bei Steuererklärung selber
geltend machen zu wollen oder jemand zu beauftragen, der keine Erfahrung mit Life
Plus hat. Nach unserer Erfahrung werden so unnötige zusätzliche Fragen vom
Finanzamt deutlich reduziert und meist sogar ganz vermieden.


Bedenken Sie Folgeschäden durch nicht optimale Erklärungen.

Für Sie ist bestimmt auch folgende Frage interessant: “Kann ich die Produkte, die ich
verbrauche, steuerlich absetzen?

+Wann melde ich das Gewerbe an? Bei welcher Höhe des Schecks?

Gesetzlich (Ordnungsrecht): Sofort ab Aufnahme der Tätigkeit
(Gewinnerzielungsabsicht). Falls versäumt, auch nachträglich möglich.


Die Anmeldung ist zeitnah vorgeschrieben (in der Regel max. 3 Monate
rückwirkend).


Falls es versäumt wurde, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um den optimalen
Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zu terminieren: Hinweis: Es gibt keine Höhe der
monatlichen Einnahme, bis zu welcher es frei ist anzumelden oder nicht. Ein weit
verbreitetes Gerücht behauptet, dass es möglich sei, innerhalb der Minijobgrenze
das Gewerbe nicht anzumelden. Das stimmt nicht und ist falsch!
Unser Tipp:


Angestellte sollten am besten so früh wie möglich ihr Gewerbe anmelden, um vom
Finanzamt die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten. Natürlich gilt dies für
alle anderen Personen auch, die zu viel Steuern bezahlen und gerne weniger
bezahlen wollen.


Sind Sie bereits Unternehmer und machen neu zusätzlich LP, dann sollten Sie sich
melden, um keine unnötigen Nachteile einzugehen.

Copyright
blockHeaderEditIcon
Copyright 2003-2018 by Roland Iseli - Webdesign by NLM® Solutions
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*